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Erfolgsstory

Sind sie nicht goldig? Bei einem der wenigen Turniere des Jahres konnten sich unsere Volleyballer am 26. September in Düsseldorf als Ersatz für einen ausgefallenen Ligaspieltag noch einmal sportlich austoben und mit anderen Mannschaften messen. Die Spielfreude nach langer Turnierabstinenz wurde mit der Goldmedaille im C-Level belohnt. Fürs Siegerfoto wurde kurz die Luft angehalten und im Gegensatz zum übrigen Tag lediglich innerhalb des eigenen Teams kurz der gewohnte Mindestabstand unterschritten.  

Jahreshauptversammlung 2020

Einladung zur Mitgliederversammlung   Die Jahreshauptversammlung ist das wichtigste Forum zur Planung und Organisation der Vereinsaktionen und des Trainingsbetriebs und gibt Dir die Chance das Vereinsleben aktiv mitzugestalten. Aufgrund von Corona musste die für den März angesetzte Versammlung entfallen. Diese möchten wir nun am 28. Oktober nach den Herbstferien nachholen und bitten um Voranmeldung bis zum 26. Oktober an info@warminia.de, um uns mit der Abstandsregel für die Sitzmöglichkeiten entsprechend auf Euch vorbereiten zu können. Bitte habt zur Sicherheit einen Mund-Nasen-Schutz dabei. Da Olli seinen Wohnsitz in Bielefeld aufgibt, wird auch die Warminia-Geschäftsstelle bis Jahresende umziehen und es wird wohl ab 2021 einen neuen Vereinssitz geben. Da uns damit nicht nur ein langjähriges engagiertes Vorstandsmitglied verlorengeht, sondern auch der Hauptbetreuer der Geschäftsstelle und buchhalterischen Aufgaben, suchen wir in diesem Jahr insbesondere Verstärkung für den Vorstand und Patenschaften d.h. organisatorische Hilfe für Vereinsaktivitäten oder einzelne Aufgabenbereiche. Z.B. Kassenprüfer, Kommunikation mit dem Steuerbüro, Statistische Erhebungen für die Sportverbände, Pressearbeit, Newslettererstellung, Social Media, Wartungsaufgaben (Slushice-Maschine), Protokollführer, Abteilungssprecher und Umzugshelfer etc. Alle diese Tätigkeiten würden sich für eine einzelne Person auf wenige Stunden im Monat oder Quartal beschränken. Auch die Kern-Vorstandsarbeit kommt in der Regel mit etwa vier Vorstandssitzungen im Jahr aus. Daher hoffen wir, dass wir den Verwaltungsaufwand in Zukunft besser auf verschiedene Schultern verteilen können, was noch zu mehr Quervernetzung zwischen den Abteilungen und einem noch stärkeren Miteinander führen könnte. Auch wäre es generell hilfreich, wenn alle Trainer und Abteilungen sich größtenteils selbständig organisieren und um einander und Neumitglieder engagierter kümmern könnten, damit der Vorstand nicht auch noch die Kommunikation in den einzelnen Abteilungen regeln muss. So hat sich beim Badminton leider sehr kurzfristig und überraschend ein Trainerwechsel ergeben und auch die Trainerfrage beim Schwimmen ist noch nicht endgültig gelöst. Hier wird immer noch ein/e Betreuer/in (oder auch mehrere) mit DLRG Rettungsschein (DRSA silber) gesucht für den Montags- und oder Donnerstagstermin der regelmäßig zum Training kommt. Er müsste dieses nicht zwingend anleiten. Wir freuen uns also über jeden, der sich etwas mehr einbringen kann und möchte. Schließlich wollen wir ja alle in Bielefeld weiterhin Sport unter dem Regenbogen treiben. Die Mitgliederversammlung findet statt am Mittwoch, dem 28. Oktober 2020 um 19 Uhr im Besprechungsraum der Seidenstickerhalle, Werner-Bock-Straße 35, 33602 Bielefeld beim Sportlereingang. Laut Satzung geben wir Dir mit der fristgerechten Einladung die Tagesordnung bekannt: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Wahl der Protokollführerin oder des Protokollführers 3. Wahl der Versammlungsleiterin oder des Versammlungsleiters 4. Bericht des Vorstands 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstands 7. Entlastung der Kassenprüfer 8. Wahl des Vorstands 9. Wahl der Kassenprüfer 10. Verschiedenes (Zukunft der Geschäftsstelle, Schwimmtraining, Trainerfragen, Abstimmung über Ehrenmitglieder) Mit freundlichem Gruß Dein Vorstand Sigrid, Pascal, Oliver und Thomas    

Zimmer gesucht

Zukunft der Geschäftsstelle – Zimmer gesucht Nach langjähriger intensiver Vorstandsarbeit hat sich Oliver Rall dafür entschieden,  seinen Lebensmittelpunkt ab Jahresende wieder in seinen Geburtsort zu verlegen. Seine Wohnung ist bereits verkauft und wir müssen daher bis zum 31. Dezember 2020 die Vereinszentrale in der Ditfurthstraße räumen. Damit verbunden ist auch eine Verlegung des „Vereinssitzes“ und Adressänderung auf Infomaterialien etc. Bei der Entscheidung über die Zukunft der Geschäftsstelle wird es also um Kostenminimierung aber auch um Langfristigkeit gehen. Im digitalen Zeitalter ist eine analoge Vereinszentrale immer unwichtiger geworden und es gibt technische Möglichkeiten die Vorstandsarbeit dezentral und flexibel zu gestalten.Wir haben aber einfach etliche Gerätschaften und es gibt Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen etc., für die wir einen gewissen Bedarf an Stauraum haben. Wir suchen daher spätestens ab Januar 2021 einen Raum in der Größenordnung zwischen 10 und 20 qm (ganzjährig trocken und ohne extreme Temperaturschwankungen) am besten mit der Möglichkeit oder dem Vorhandensein eines (Vereins)briefkastens. Gegebenenfalls könnten Vereinslager und Briefkasten auch an unterschiedlichen Orten eingerichtet werden. Wer diesbezüglich außer den Storage-Boxen und Einlagerungsunternehmen eine Idee hat und insbesondere einen Raum zur Verfügung stellen oder vermieten könnte, nimmt bitte unbedingt Kontakt mit uns auf.

Trainingsstart nach den Sommerferien

Training trotz Corona die Pandemie ist noch nicht überstanden und wir werden uns weiterhin den jeweils aktuell geltenden CoronaSchutzverordnungen des Landes NRW anpassen müssen. Derzeit ist aber ein Training, sogar für Kontaktsportarten bis zu 30 Personen pro Halle, möglich. In den öffentlichen (Schul-)Gebäuden ist auf den Wegen zur Sportstätte und in den Sanitäranlagen weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Mindestabstand von 1,50 m zu wahren. Infektionsketten müssen weiterhin durch Teilnehmerlisten nachvollziehbar bleiben. Bei der Sporteinheit selbst (und unter der Dusche) kann auf eine Maske verzichtet werden. Falls die Duschen den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht gewährleisten, bitte nur jede zweite nutzen. Generell könnte es diesbezüglich sinnvoll sein, weiterhin zuhause zu duschen. Das Training ist in allen Abteilung, außer beim Schwimmen, bereits wieder angelaufen. Neumitglieder sind herzlich willkommen! Tanzen: Die Freitagsgruppe hat das Training bereits wieder aufgenommen. Die Montags-Tanzgruppe startet am 31. August (Infos in der Gruppe). Schwimmen: Leider bleibt das Ishara (Sportbad) wegen Corona weiterhin geschlossen.Die Freibad-Regelung bleibt daher erst einmal bis Mitte September bestehen und soll euch bis zu drei weitere Trainingsmöglichkeiten im August/September gestatten.  Abrechnung erfolgt über die Geschäftsstelle. Wer davon Gebrauch machen möchte, sollte die Belege bis spätestens Ende September einreichen.

Vereinsmeisterschaft

Beach-Champions 2020 Am 25. Juli fand die dritte Clubmeisterschaft im Beachvolleyball (wegen Corona nur abteilungsintern und auf Abstand) in Bielefeld-Quelle statt. Nach  21 umkämpften und oft in die Verlängerung gegangenen Spielen im Modus „Jeder gegen Jeden“ trafen im Match um Platz drei Anja und Dennis auf Robert und Ralf, gegen die sie sich nun im entscheidenden Moment durchsetzen konnten. Das Finale bestritten Sandra und Martin sowie Pascal und Sonja, die für die verletzte Mareike eingesprungen war. Am Ende konnten sich die drei über Gold und Sandra und Martin über Silber freuen.  

Hallen-Training im Juni

Hallen-Training im Juni Endlich kann der Trainingsbetrieb Schritt für Schritt wieder losgehen! Jeder, der am Training teilnimmt, bestätigt aber per Unterschrift auf einer Teilnehmerliste, dass er/sie/* als Person nicht an gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptomen leidet oder Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 2 Wochen hatte. Sollte sich an diesem Status im Nachgang einer Trainingseinheit etwas ändern, bist du verpflichtet Trainer und Vorstand unverzüglich darüber zu informieren, damit Infektionsketten rückverfolgt und Quarantänemaßnahmen getroffen werden können.Weitere Auflagen des Sportamtes für das Indoor-Training findest du unten. Bitte denk daran, dass in den städtischen Hallen keine Umkleiden und Duschen benutzt werden dürfen und Schulen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden sollen. Für die Trainingseinheit selbst gilt keine Maskenpflicht.Innerhalb der einzelnen Abteilungen gestaltet sich die derzeitige Lage wie folgt: 1.Fitness bei Petra. Die Turnhalle der Fröbelschule kann ab sofort zur gewohnten Zeit wieder unter untenstehenden Auflagen genutzt werden. Da das Freilufttraining (im Ostpark) gut angenommen wurde, verabredet sich die Gruppe je nach Wetterlage intern.Bei Fragen bitte direkt an Petra wenden. 2.Kraftsport bei Olly. Bis zu den Sommerferien werden noch zwei Trainingseinheiten angeboten und zwar am 4. (und wegen Feiertag) am 18. Juni. Zur gewohnten Zeit an gewohnter Stelle (Grundschule Stieghorst) allerdings unter untenstehenden Auflagen. 3.Schwimmen im Ishara Es findet bis zu den Sommerferien kein offizielles Training zu gewohnter Zeit am gewohnten Ort mehr statt. Die aktiven Schwimmer/innen wurden aber gesondert über die Möglichkeit eines freien Trainings und die Handhabe informiert. 4.Tanzen bei Peter / Tanzen bei RolfDa die Mensa der Martin-Niemöller-Gesamtschule unter die Corona-Schulverordnung fällt (und als Schulraum gilt) ist diese Woche bis zum 5. Juni noch kein Training möglich. Das Schulamt erwartet eine Anschlussverordnung vom Land NRW. Erst dann kann abgesehen werden ob und wann das Training in der Martin-Niemöller-Gesamtschule wieder aufgenommen werden kann. Ihr erhaltet dann kurzfristig noch einmal Infos. 5.Volleyball bei PascalLeider ist auch die Seidenstickerhalle unter eigenständiger Verwaltung und kann kein grünes Licht vom Sportamt erhalten. Aktuell liegen noch keine Infos vor, wann hier das Training wieder aufgenommen werden kann. Infos zum Beachvolleyball-Freilufttraining erhaltet ihr vom Trainer an gewohnter Stelle. 6.Badminton bei MatthiasWir mühen uns bis zu den Sommerferien noch ein paar freie Trainingstermine anbieten zu können. Derzeit ist die Seidenstickerhalle aber noch nicht für den Vereinssport freigegeben. Freies Training ist in diesem Juni mittwochs parallel zum Volleyballtraining, sonst eventuell montags (abhängig von der Teilnehmerzahl) angedacht. Infektionsschutzstandards der Coronaschutzverordnung Die Nutzung von städtischen Sporthallen geschieht auf dem Hintergrund entsprechender Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der jeweils  gültigen Fassung. Diese lassen sich in 7 Punkten zusammenfassen. (1) Auch in Hallen mit Schlüsselvergabe muss die Sperrung bzw. Nichtnutzung der Dusch-, Wasch-, Umkleide- und Gemeinschaftsräume (Toiletten ausgenommen)  gewährleistet werden. (2) Die Abstandsregeln sind während der Übungseinheit, aber auch vorher beim Warten auf den Trainingsbeginn und anschließend beim Verlassen der Halle unbedingt einzuhalten. Ggf. ist eine Mund-Nase-Bedeckung  zu tragen. (3) Es sind Anwesenheitslisten zu führen, mit deren Hilfe alle Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Diese Listen sind zu sammeln und beim Verein vorzuhalten. (4) Es ist zu gewährleisten, dass keine Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptomen oder Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 2 Wochen am Sportbetrieb teilnehmen. (5) Die Höchstteilnehmerzahl nach den Empfehlungen der Fachverbände darf nicht überschritten werden. Für Normalsporthallen der Größe 15m X 27m gilt sportartübergreifend eine Obergrenze von 20 Personen, Begleitpersonen inbegriffen. (6) Zu Beginn und zum Ende der Übungseinheit muss jeder Teilnehmer die Hände reinigen. Handtuch, Seife oder Desinfektionsmittel sind vom Verein bereitzustellen oder selbst mitzubringen. (7) Jede Übungseinheit endet 15 Minuten vor dem Ende laut Belegungsplan. In den 15 Minuten muss der/die Übungsleiter*in  sicherstellen, dass die Halle intensiv gelüftet und die benutzten Sportgeräte gereinigt (abgewischt) werden.

Schwimmtraining soll bald wieder möglich sein

Bäderöffnungnen Uns erreichten über BBF folgenden Informationen über die geplanten Öffnung der Bielefelder Bäder. Konkrete Aussagen für die Wiederaufnahme des Vereinssports konnten aber noch nicht getroffen werden:“ Freibäder Die Bielefelder Freibäder starten voraussichtlich ab Ende Mai nach und nach in die Saison. Das Wiesenbad soll von den acht Freibädern in Bielefeld den Anfang machen. Wir streben als Eröffnungstermin den 25. Mai an. Abstands- und Hygieneregeln Neben den üblichen Arbeiten vor Saisonstart beschäftigt sich die BBF mit der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Aktuell ist noch nicht klar, welche Auflagen gelten sollen. Es sind noch viele Fragen offen, die mit den Ordnungsbehörden geklärt werden müssen. Wie viele Personen dürfen sich gleichzeitig im Freibad befinden? Was macht man, wenn die Warteschlange zu lang wird? Kann man nur bargeldlos zahlen? Hallenbäder Laut Landesregierung dürfen Hallenbäder ab dem 30. Mai wieder öffnen. Zu dem Betrieb von Saunen gibt es noch keine eindeutige Entscheidung. Wann die Hallenbäder und Saunen in Bielefeld wieder geöffnet werden, steht noch nicht fest. In den Sommermonaten sollen auf jeden Fall das Ishara und das AquaWede geöffnet sein. Sobald es neue Informationen gibt, informieren wir auch über die Presse und unsere Website www.bbf-online.de.“

Unklarheit seitens der Stadt

NRW-Coronaschutzverordnung vom 11. Mai 2020 Aktuell gibt es seitens der Stadt Bielefeld noch keine Informationen, wann die Hallen für den Vereinssport tatsächlich wieder öffnen, obwohl ein Indoor-Vereinsbetrieb seit dem 11. Mai unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt ist. Auch eine Rücksprache mit dem Sportamt hat bislang keine neuen Erkenntnisse ergeben. Wir werden also nur sehr kurzfristig bescheid geben können, wann und unter welchen Voraussetzungen es in den einzelnen Abteilungen wieder losgeht. Einige Abteilungen haben sich bereits ein Outdoor-Training organisiert. § 9 Sport  (1) Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb.  (2) Ausgenommen von Absatz 1 sind der Sportunterricht an den Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.  (3) Abweichend von Absatz 1 ist der Betrieb von Tanzschulen zulässig, soweit sich die nichtkontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.  (4) Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.  (5) Beim Betrieb von Fitnessstudios sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.  (6) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.  (7) Abweichend von Absatz 1 sind ab dem 14. Mai 2020 folgende Wettbewerbe zulässig:  1. Wettbewerbe in Profiligen, soweit die Vereine bzw. die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen,  2. im Hinblick auf die zur Zucht erforderlichen Leistungsnachweise Pferderennen, wenn auf der Rennanlage die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt sind. Zuschauern und sonstigen Personen, deren Anwesenheit für die Durchführung des Wettbewerbs nicht erforderlich ist, ist der Zutritt zu der Wettbewerbsanlage zu verwehren. Es ist zu gewährleisten, dass durch die Austragung des Wettbewerbs auch im unmittelbaren Umfeld der Wettbewerbsanlage keine Ansammlungen verursacht werden. Im Rahmen des Wettbewerbs sind TV-Produktionen und dazu auch der Zutritt zu der Wettbewerbsanlage gestattet.§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten  Diese Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 25. Mai 2020 außer Kraft. 

Corona-Ticker

Normalisierung des Vereinssports Ein Freilufttraining mit Einhaltung der Kontakt- und Hygieneregeln ist (ab sofort) wieder möglich. Das Bielefelder Sportamt und  der Stadtsportbund verfolgen das gemeinsame Ziel, die städtischen Sporthallen für den Vereinsbetrieb ab dem 18. Mai im Rahmen der aktuellen Belegungspläne wieder freizugeben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten jedoch die Auflagen der Coronaschutzverordnung erfüllt werden. Das bedeute, dass auch bzw. vor allem für den Trainings- und Übungsbetrieb in den Sporthallen besondere Regeln und Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. Diese befänden sich derzeit in einem Abstimmungsprozess, so die Informationen der verantwortlichen Stellen. Wir möchten schon jetzt alle Mitglieder ermahnen, diese Regeln ernst zu nehmen und sorgfältig einzuhalten.  Sie werden sobald verfügbar hier und per newsletter noch bekannt gegeben. Personen mit Symptomen wie Fieber oder Husten ist die Teilnahme am Training in jedem Falle schon aus Gründen der Solidarität und Vernunft untersagt. Sollten sich entsprechende Symptome in den Tagen nach dem Besuch einer Trainingseinheit einstellen, solltet Ihr euch unverzüglich in Quarantäne bzw. ärztliche Behandlung begeben und euren Trainer/ eure Trainingsgruppe in Kenntnis setzen, damit eine mögliche Verbreitung von Covid-19 sofort unterbunden werden kann. Wir werden euch in Kürze auf dem Laufenden halten, wie es in den einzelnen Warminia-Gruppen weitergeht und unter welchen Voraussetzungen und Auflagen der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann.