Zumba Einführungsvideo und Anleitung zum Kursstart am 15. Januar (18 bis 19 Uhr) Anleitung für den Zumba Livestream Es ist keine Software Installation notwendig. Ich schicke dir rechtzeitig eine Einladung mit einem Link und einem Code. Gebe den Link in deinem Browser ein (am besten im Chrome Browser). Du bekommst das Vorschaufenster sobald du den Link erhalten hast. Unten rechts im Feld kannst du teilnehmen und falls erforderlich den mitgesendeten Code eingeben. Aus organisatorischen Gründen ist ein Spendenbetrag oder Teilnahmebetrag angegeben. Diese Angabe bitte ignorieren. Es ist keine Zahlung notwendig. Ich schalte den Livestream ca 12-13 Minuten vor Beginn online und spiele Musik ab, somit kannst du dann schon sehen und hören ob es funktioniert (du befindest dich in meinem Wohnzimmer). Eventuell musst du oben im Fenster noch die Mitteilung „hier klicken um Stummschaltung aufzuheben“ anklicken. Sollte etwas nicht sofort funktionieren kannst du mir bis kurz vor Beginn der Stunde im linken Chatfenster eine Nachricht schreiben. Bitte nicht per whatsapp oder SMS. Das Programm und die Musik laufen über mein Smartphone, bei Nachrichtenempfang müsste ich den Livestream unterbrechen. Während der Kurs läuft kann ich leider nicht auf Nachrichten reagieren. Sollte während der Kurs läuft deine Internetverbindung nicht gut laufen, z. Bsp die Musik nicht synchron zu der Choreo laufen schließe bitte das Fenster, starte neu und log dich neu ein. Du kannst dich statt mit einem PC auch mit einem Tablett oder Smartphone einloggen. Der Nachteil ist nur der kleine Bildschirm. Du kannst nur mich sehen und da es ein Livestream ist können wir uns nicht unterhalten. Ebenso kannst du dich selber nicht sehen, die anderen Teilnehmer und auch ich können dich nicht sehen. Achte daher auf meine Handzeichen die bei der Choreographie helfen werden.
Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl Glücklicherweise konnten wir unsere im Frühjahr wegen Corona verschobene Jahreshauptversammlung am Mittwoch (im überschaubaren Personenkreis) noch rechtzeitig vor dem erneuten Lockdown durchführen. Als Vorstand wurden Pascal Cziborra, Sigrid Münnichow, Thomas Kügler und Dennis Wunderlich (wieder-)gewählt. Oliver Rall hat nach mehr als 20-jähriger Vereinsarbeit sein Vorstands-Ehrenamt niedergelegt, da sich sein Lebensmittelpunkt verlagern wird. Damit verbunden ist die Aufgabe der Geschäftsstelle zum Jahresende, die im Wesentlichen aufgelöst bzw. zu einem mobilen Büro umgestaltet wird. Weitere Infos folgen per Vereins-Newsletter.
Trainingspause wegen November-Shutdown Wie Ihr sicherlich schon alle den Medien entnommen habt, hat die Bundesregierung einen erneuten (Teil-)Lockdown beschlossen. Das Land NRW hat heute eine neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet, die am 2. November in Kraft tritt. Dadurch muss der Amateursportbetrieb bis Ende November leider komplett eingestellt werden. Zulässig ist nur noch Individualsport im Freien für maximal zwei Personen oder die Angehörigen eines Hausstands. Kommt gut durch die trainingsfreie Zeit und bleibt gesund!!! Der genaue Wortlaut der Verordnung den Sportbetrieb betreffend: § 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig. (2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt. (3) Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben bis zum 30. November 2020 nicht zugelassen werden. (4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzrecht und so weiter) zulässig sind der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen. (5) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig. Quelle: https://www.warminia.de/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf
Tanzturnier im Thüringer Wald Gestern erkämpften sich Sigrid und Pascal in Bad Blankenburg einen 3. Rang im Latein-Finale. (Samba: 4., Cha Cha: 2., Rumba: 3., Jive 4.) Am Vortag hatte es trotz des 3. Platzes in der Samba und einem 2. Platz im Jive in einem starken und ausgeglichenen Feld nur zu Rang 5 gereicht. Mit der tollen Leistung bestätigten unsere Tänzer die Ehrung durch den DTV, der ihnen kürzlich das Deutsche Tanzturnierabzeichen in Bronze verlieh. Herzlichen Glückwunsch!
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