Hallen-Training im Juni

Hallen-Training im Juni

Endlich kann der Trainingsbetrieb Schritt für Schritt wieder losgehen! 
Jeder, der am Training teilnimmt, bestätigt aber per Unterschrift auf einer Teilnehmerliste, dass er/sie/* als Person nicht an gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptomen leidet oder Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 2 Wochen hatte. Sollte sich an diesem Status im Nachgang einer Trainingseinheit etwas ändern, bist du verpflichtet Trainer und Vorstand unverzüglich darüber zu informieren, damit Infektionsketten rückverfolgt und Quarantänemaßnahmen getroffen werden können.
Weitere Auflagen des Sportamtes für das Indoor-Training findest du unten. Bitte denk daran, dass in den städtischen Hallen keine Umkleiden und Duschen benutzt werden dürfen und Schulen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden sollen. Für die Trainingseinheit selbst gilt keine Maskenpflicht.
Innerhalb der einzelnen Abteilungen gestaltet sich die derzeitige Lage wie folgt:

1.Fitness bei Petra. Die Turnhalle der Fröbelschule kann ab sofort zur gewohnten Zeit wieder unter untenstehenden Auflagen genutzt werden. Da das Freilufttraining (im Ostpark) gut angenommen wurde, verabredet sich die Gruppe je nach Wetterlage intern.
Bei Fragen bitte direkt an Petra wenden.

2.Kraftsport bei Olly. Bis zu den Sommerferien werden noch zwei Trainingseinheiten angeboten und zwar am 4. (und wegen Feiertag) am 18. Juni. Zur gewohnten Zeit an gewohnter Stelle (Grundschule Stieghorst) allerdings unter untenstehenden Auflagen.

3.Schwimmen im Ishara
Es findet bis zu den Sommerferien kein offizielles Training zu gewohnter Zeit am gewohnten Ort mehr statt. Die aktiven Schwimmer/innen wurden aber gesondert über die Möglichkeit eines freien Trainings und die Handhabe informiert.

4.Tanzen bei Peter / Tanzen bei Rolf
Da die Mensa der Martin-Niemöller-Gesamtschule unter die Corona-Schulverordnung fällt (und als Schulraum gilt) ist diese Woche bis zum 5. Juni noch kein Training möglich. Das Schulamt erwartet eine Anschlussverordnung vom Land NRW. Erst dann kann abgesehen werden ob und wann das Training in der Martin-Niemöller-Gesamtschule wieder aufgenommen werden kann. Ihr erhaltet dann kurzfristig noch einmal Infos.

5.Volleyball bei Pascal
Leider ist auch die Seidenstickerhalle unter eigenständiger Verwaltung und kann kein grünes Licht vom Sportamt erhalten. Aktuell liegen noch keine Infos vor, wann hier das Training wieder aufgenommen werden kann. Infos zum Beachvolleyball-Freilufttraining erhaltet ihr vom Trainer an gewohnter Stelle.

6.Badminton bei Matthias
Wir mühen uns bis zu den Sommerferien noch ein paar freie Trainingstermine anbieten zu können. Derzeit ist die Seidenstickerhalle aber noch nicht für den Vereinssport freigegeben. Freies Training ist in diesem Juni mittwochs parallel zum Volleyballtraining, sonst eventuell montags (abhängig von der Teilnehmerzahl) angedacht.

Infektionsschutzstandards der Coronaschutzverordnung

Die Nutzung von städtischen Sporthallen geschieht auf dem Hintergrund entsprechender Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der jeweils  gültigen Fassung. Diese lassen sich in 7 Punkten zusammenfassen.

(1) Auch in Hallen mit Schlüsselvergabe muss die Sperrung bzw. Nichtnutzung der Dusch-, Wasch-, Umkleide- und Gemeinschaftsräume (Toiletten ausgenommen)  gewährleistet werden.

(2) Die Abstandsregeln sind während der Übungseinheit, aber auch vorher beim Warten auf den Trainingsbeginn und anschließend beim Verlassen der Halle unbedingt einzuhalten. Ggf. ist eine Mund-Nase-Bedeckung  zu tragen.

(3) Es sind Anwesenheitslisten zu führen, mit deren Hilfe alle Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Diese Listen sind zu sammeln und beim Verein vorzuhalten.

(4) Es ist zu gewährleisten, dass keine Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptomen oder Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 2 Wochen am Sportbetrieb teilnehmen.

(5) Die Höchstteilnehmerzahl nach den Empfehlungen der Fachverbände darf nicht überschritten werden. Für Normalsporthallen der Größe 15m X 27m gilt sportartübergreifend eine Obergrenze von 20 Personen, Begleitpersonen inbegriffen.

(6) Zu Beginn und zum Ende der Übungseinheit muss jeder Teilnehmer die Hände reinigen. Handtuch, Seife oder Desinfektionsmittel sind vom Verein bereitzustellen oder selbst mitzubringen.

(7) Jede Übungseinheit endet 15 Minuten vor dem Ende laut Belegungsplan. In den 15 Minuten muss der/die Übungsleiter*in  sicherstellen, dass die Halle intensiv gelüftet und die benutzten Sportgeräte gereinigt (abgewischt) werden.

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