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Hallen-Training im Juni

Hallen-Training im Juni Endlich kann der Trainingsbetrieb Schritt für Schritt wieder losgehen! Jeder, der am Training teilnimmt, bestätigt aber per Unterschrift auf einer Teilnehmerliste, dass er/sie/* als Person nicht an gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptomen leidet oder Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 2 Wochen hatte. Sollte sich an diesem Status im Nachgang einer Trainingseinheit etwas ändern, bist du verpflichtet Trainer und Vorstand unverzüglich darüber zu informieren, damit Infektionsketten rückverfolgt und Quarantänemaßnahmen getroffen werden können.Weitere Auflagen des Sportamtes für das Indoor-Training findest du unten. Bitte denk daran, dass in den städtischen Hallen keine Umkleiden und Duschen benutzt werden dürfen und Schulen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden sollen. Für die Trainingseinheit selbst gilt keine Maskenpflicht.Innerhalb der einzelnen Abteilungen gestaltet sich die derzeitige Lage wie folgt: 1.Fitness bei Petra. Die Turnhalle der Fröbelschule kann ab sofort zur gewohnten Zeit wieder unter untenstehenden Auflagen genutzt werden. Da das Freilufttraining (im Ostpark) gut angenommen wurde, verabredet sich die Gruppe je nach Wetterlage intern.Bei Fragen bitte direkt an Petra wenden. 2.Kraftsport bei Olly. Bis zu den Sommerferien werden noch zwei Trainingseinheiten angeboten und zwar am 4. (und wegen Feiertag) am 18. Juni. Zur gewohnten Zeit an gewohnter Stelle (Grundschule Stieghorst) allerdings unter untenstehenden Auflagen. 3.Schwimmen im Ishara Es findet bis zu den Sommerferien kein offizielles Training zu gewohnter Zeit am gewohnten Ort mehr statt. Die aktiven Schwimmer/innen wurden aber gesondert über die Möglichkeit eines freien Trainings und die Handhabe informiert. 4.Tanzen bei Peter / Tanzen bei RolfDa die Mensa der Martin-Niemöller-Gesamtschule unter die Corona-Schulverordnung fällt (und als Schulraum gilt) ist diese Woche bis zum 5. Juni noch kein Training möglich. Das Schulamt erwartet eine Anschlussverordnung vom Land NRW. Erst dann kann abgesehen werden ob und wann das Training in der Martin-Niemöller-Gesamtschule wieder aufgenommen werden kann. Ihr erhaltet dann kurzfristig noch einmal Infos. 5.Volleyball bei PascalLeider ist auch die Seidenstickerhalle unter eigenständiger Verwaltung und kann kein grünes Licht vom Sportamt erhalten. Aktuell liegen noch keine Infos vor, wann hier das Training wieder aufgenommen werden kann. Infos zum Beachvolleyball-Freilufttraining erhaltet ihr vom Trainer an gewohnter Stelle. 6.Badminton bei MatthiasWir mühen uns bis zu den Sommerferien noch ein paar freie Trainingstermine anbieten zu können. Derzeit ist die Seidenstickerhalle aber noch nicht für den Vereinssport freigegeben. Freies Training ist in diesem Juni mittwochs parallel zum Volleyballtraining, sonst eventuell montags (abhängig von der Teilnehmerzahl) angedacht. Infektionsschutzstandards der Coronaschutzverordnung Die Nutzung von städtischen Sporthallen geschieht auf dem Hintergrund entsprechender Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der jeweils  gültigen Fassung. Diese lassen sich in 7 Punkten zusammenfassen. (1) Auch in Hallen mit Schlüsselvergabe muss die Sperrung bzw. Nichtnutzung der Dusch-, Wasch-, Umkleide- und Gemeinschaftsräume (Toiletten ausgenommen)  gewährleistet werden. (2) Die Abstandsregeln sind während der Übungseinheit, aber auch vorher beim Warten auf den Trainingsbeginn und anschließend beim Verlassen der Halle unbedingt einzuhalten. Ggf. ist eine Mund-Nase-Bedeckung  zu tragen. (3) Es sind Anwesenheitslisten zu führen, mit deren Hilfe alle Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Diese Listen sind zu sammeln und beim Verein vorzuhalten. (4) Es ist zu gewährleisten, dass keine Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptomen oder Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 2 Wochen am Sportbetrieb teilnehmen. (5) Die Höchstteilnehmerzahl nach den Empfehlungen der Fachverbände darf nicht überschritten werden. Für Normalsporthallen der Größe 15m X 27m gilt sportartübergreifend eine Obergrenze von 20 Personen, Begleitpersonen inbegriffen. (6) Zu Beginn und zum Ende der Übungseinheit muss jeder Teilnehmer die Hände reinigen. Handtuch, Seife oder Desinfektionsmittel sind vom Verein bereitzustellen oder selbst mitzubringen. (7) Jede Übungseinheit endet 15 Minuten vor dem Ende laut Belegungsplan. In den 15 Minuten muss der/die Übungsleiter*in  sicherstellen, dass die Halle intensiv gelüftet und die benutzten Sportgeräte gereinigt (abgewischt) werden.

Schwimmtraining soll bald wieder möglich sein

Bäderöffnungnen Uns erreichten über BBF folgenden Informationen über die geplanten Öffnung der Bielefelder Bäder. Konkrete Aussagen für die Wiederaufnahme des Vereinssports konnten aber noch nicht getroffen werden:“ Freibäder Die Bielefelder Freibäder starten voraussichtlich ab Ende Mai nach und nach in die Saison. Das Wiesenbad soll von den acht Freibädern in Bielefeld den Anfang machen. Wir streben als Eröffnungstermin den 25. Mai an. Abstands- und Hygieneregeln Neben den üblichen Arbeiten vor Saisonstart beschäftigt sich die BBF mit der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Aktuell ist noch nicht klar, welche Auflagen gelten sollen. Es sind noch viele Fragen offen, die mit den Ordnungsbehörden geklärt werden müssen. Wie viele Personen dürfen sich gleichzeitig im Freibad befinden? Was macht man, wenn die Warteschlange zu lang wird? Kann man nur bargeldlos zahlen? Hallenbäder Laut Landesregierung dürfen Hallenbäder ab dem 30. Mai wieder öffnen. Zu dem Betrieb von Saunen gibt es noch keine eindeutige Entscheidung. Wann die Hallenbäder und Saunen in Bielefeld wieder geöffnet werden, steht noch nicht fest. In den Sommermonaten sollen auf jeden Fall das Ishara und das AquaWede geöffnet sein. Sobald es neue Informationen gibt, informieren wir auch über die Presse und unsere Website www.bbf-online.de.“

Unklarheit seitens der Stadt

NRW-Coronaschutzverordnung vom 11. Mai 2020 Aktuell gibt es seitens der Stadt Bielefeld noch keine Informationen, wann die Hallen für den Vereinssport tatsächlich wieder öffnen, obwohl ein Indoor-Vereinsbetrieb seit dem 11. Mai unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt ist. Auch eine Rücksprache mit dem Sportamt hat bislang keine neuen Erkenntnisse ergeben. Wir werden also nur sehr kurzfristig bescheid geben können, wann und unter welchen Voraussetzungen es in den einzelnen Abteilungen wieder losgeht. Einige Abteilungen haben sich bereits ein Outdoor-Training organisiert. § 9 Sport  (1) Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb.  (2) Ausgenommen von Absatz 1 sind der Sportunterricht an den Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.  (3) Abweichend von Absatz 1 ist der Betrieb von Tanzschulen zulässig, soweit sich die nichtkontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.  (4) Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.  (5) Beim Betrieb von Fitnessstudios sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.  (6) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.  (7) Abweichend von Absatz 1 sind ab dem 14. Mai 2020 folgende Wettbewerbe zulässig:  1. Wettbewerbe in Profiligen, soweit die Vereine bzw. die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen,  2. im Hinblick auf die zur Zucht erforderlichen Leistungsnachweise Pferderennen, wenn auf der Rennanlage die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt sind. Zuschauern und sonstigen Personen, deren Anwesenheit für die Durchführung des Wettbewerbs nicht erforderlich ist, ist der Zutritt zu der Wettbewerbsanlage zu verwehren. Es ist zu gewährleisten, dass durch die Austragung des Wettbewerbs auch im unmittelbaren Umfeld der Wettbewerbsanlage keine Ansammlungen verursacht werden. Im Rahmen des Wettbewerbs sind TV-Produktionen und dazu auch der Zutritt zu der Wettbewerbsanlage gestattet.§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten  Diese Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 25. Mai 2020 außer Kraft. 

Corona-Ticker

Normalisierung des Vereinssports Ein Freilufttraining mit Einhaltung der Kontakt- und Hygieneregeln ist (ab sofort) wieder möglich. Das Bielefelder Sportamt und  der Stadtsportbund verfolgen das gemeinsame Ziel, die städtischen Sporthallen für den Vereinsbetrieb ab dem 18. Mai im Rahmen der aktuellen Belegungspläne wieder freizugeben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten jedoch die Auflagen der Coronaschutzverordnung erfüllt werden. Das bedeute, dass auch bzw. vor allem für den Trainings- und Übungsbetrieb in den Sporthallen besondere Regeln und Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. Diese befänden sich derzeit in einem Abstimmungsprozess, so die Informationen der verantwortlichen Stellen. Wir möchten schon jetzt alle Mitglieder ermahnen, diese Regeln ernst zu nehmen und sorgfältig einzuhalten.  Sie werden sobald verfügbar hier und per newsletter noch bekannt gegeben. Personen mit Symptomen wie Fieber oder Husten ist die Teilnahme am Training in jedem Falle schon aus Gründen der Solidarität und Vernunft untersagt. Sollten sich entsprechende Symptome in den Tagen nach dem Besuch einer Trainingseinheit einstellen, solltet Ihr euch unverzüglich in Quarantäne bzw. ärztliche Behandlung begeben und euren Trainer/ eure Trainingsgruppe in Kenntnis setzen, damit eine mögliche Verbreitung von Covid-19 sofort unterbunden werden kann. Wir werden euch in Kürze auf dem Laufenden halten, wie es in den einzelnen Warminia-Gruppen weitergeht und unter welchen Voraussetzungen und Auflagen der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Corona-Ticker

Kontaktsperre verlängert Wie Ihr sicherlich schon der allgemeinen medialen Berichterstattung entnommen habt, darf bis zum 3. Mai 2020 kein Vereinssport stattfinden. Wir gehen also in eine Ferien-Verlängerung. Haltet durch und bleibt gesund!

Nachtrag

Ab Dienstag 17.03.2020 bis Ende der Osterferien findet kein Vereins-Training mehr statt  Ein neuer Erlass des Landes NRW hat das untersagt. Beim Fitness findet auch heute, Montag 16.03. aus persönlichen Gründen unserer Trainerin kein Training statt, ebenso beim Badminton mangels entsprechender Teilnehmer-Zusagen. Die betroffenen Sportler/innen wurden informiert. Am Ende der Osterferien werden wir euch bescheid geben, ob, unter welchen Voraussetzungen und wann das Training wieder aufgenommen werden kann.Obwohl der Erlass zur Schließung der Schwimmbäder erst ab Dienstag gilt und am Wochenende die Informationen noch anders lauteten, hat das Ishara nun doch heute schon geschlossen. Das Schwimmtraining muss also nun doch ebenfalls ausfallen. 

Infos zum Trainingsbetrieb aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen

Trainingsbetrieb und Absagen aus aktuellem Anlass Seit Donnerstag überschlagen sich die Meldungen zur Corona-Krise. Auch das Bielefelder Vereinsleben ist von den Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen betroffen.  1. Leider müssen wir die für den 4. April geplanten Warminia Games 2020, unser Badminton- und Volleyballturnier, absagen. Die registrierten Teilnehmer werden bezüglich der Rückabwicklung der Startgelder dazu noch gesondert kontaktiert. 2. Auch die für Dienstag angesetzte Jahreshauptversammlung wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Eine erneute Einladung erfolgt nach Beendigung der Schutzmaßnahmen. 3. Der Trainingsbetrieb am Montag (16. März) auch im Ishara kann nach jetzigem Stand stattfinden. Die Schulen werden noch nicht komplett geschlossen sein. Interne Vereinsaktivitäten sind nicht untersagt. Das Ishara wird allerdings am Dienstag geschlossen. Bis zu den Osterferien findet dann also kein weiteres Schwimmtraining mehr statt. Für alle weiteren Trainingsangebote bis zu den Osterferien werden wir dich kurzfristig auf dem Laufenden halten. Bitte prüfe rechtzeitig dein Emailfach, nimm bei Bedarf Kontakt mit deinem Trainer oder deiner Gruppe auf oder schau vorher auf die Warminia-Homepage. Wir versuchen euch auf diesen Wegen mit aktuellen Infos zu versorgen. Wir möchten zudem appellieren, bei entsprechenden Erkältungssymptomen oder Fieber dem Training fern zu bleiben und während des Trainings bestmögliche Distanz zu wahren und entsprechende Hygienegrundsätze einzuhalten. Bleib gesund und optimistisch! Dein Vorstand Sigrid, Pascal, Oliver und Thomas

Registrierung freigeschaltet:

!!! Warminia Games wegen der Corona-Krise abgesagt !!! Warminia Games 2020 – Badminton- und Volleyballturnier am 4. April 2020 Warminia richtet am Samstag, den 4. April 2020 in Bielefeld Schildesche ein Badminton-Turnier (Damen-Doppel, Herren-Doppel, Mixed) des C- und B-Levels und ein Volleyballturnier des C- und B-Levels (Herren inklusive Mixed) in den Sporthallen der Martin-Niemöller-Gesamtschule aus.  Für 15€ Startgeld  nimmst Du ganztägig an unserem Turnier mit Medaillen-Zeremonie teil und hast freien Zugang zu unserem reichhaltigen Sportlerbuffet. Mit einem optionalen gemeinsamen Abendessen und der schwul-lesbischen Magnus-Party lassen wir den Tag ausklingen. Bei Bedarf können private Schlafplätze per Bettenbörse zur Verfügung gestellt werden.  Zur Anmeldung Warminia Games 2020 – Easter Edition – Volleyball and Badminton Tournament Warminia, the lesbian and gay sportsclub in the lovely city of Bielefeld, will host on Saturday, April 4th 2020 a Badminton tournament(women’s doubles, men’s doubles, mixed) in C- (recreational) and B-Level (advanced) and a Volleyball tournament in C- and B-Level (male inclusive mixed)at the gyms of the Martin-Niemöller-School. For 15€ starting fee you will be part of our tournament with medal ceremony and rich buffet. Aditionally there is the option to register for a dinner in a restaurant. Afterwards there will be the queer Magnus-Party at the Hechelei in the Ravensberger Park to celebrate together. Start Registration

Lateintanz

Pokalsieger  bei den Senioren I der C-Klasse und Finalisten in der Hauptgruppe II waren Sigrid und Pascal vergangenes Wochenende beim NRW-Pokal in Dortmund. Belohnt wurden die erfreulichen Resultate mit einer anschließenden Teilnahme in der B-Klasse, wo die beiden erstmals in ihrer gemeinsamen Tanzkarriere einen Paso Doble zeigen durften. Weiter so!